20.03.2002
Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2002, Stück 11
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindwappens an die Marktgemeinde Arnfels (politischer Bezirk Leibnitz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Arnfels
(politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997,, 1 aus 1999,, 82 aus 1999, und 62 aus 2001, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Arnfels wird mit Wirkung vom 1. Mai 2002 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In rotem Schild ein goldener Adler, auf der mittleren von drei ineinandergeschobenen goldenen Felsspitzen zum Flug gerichtet."
Paragraph 2
Die der Marktgemeinde Arnfels ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic