24.01.2002
Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2002, Stück 5
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Marhof (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Marhof
(politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997,, 1 aus 1999,, 82/
1999 und 62 aus 2001, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Marhof wird mit Wirkung vom 1. Februar 2002 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"Über blauem, silbern geflutetem Schildfuß in Rot ein grüner, silbern bordierter und unten abgetreppter Sparren, aus dessen Giebel zwei silberne Rosen
wachsen."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Marhof ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic