Datum der Kundmachung

05.10.2000

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 61 aus 2000, Stück 22

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Petersdorf römisch zwei (politischer Bezirk Feldbach)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Petersdorf römisch zwei (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115 in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997,, 1 aus 1999, und 82 aus 1999, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Petersdorf römisch zwei wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In blauem mit zehn gestürzten silbernen Weinblättern bestreuten Schild ein silberner gekrönter herschauender Löwe, in den Vorderpranken einen zweibärtigen silbernen Schlüssel haltend."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Petersdorf römisch zwei ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic