Datum der Kundmachung

28.01.2000

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 4 aus 2000, Stück 1

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Tauplitz (politischer Bezirk Liezen)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 2000 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Tauplitz (politischer

              Bezirk Liezen)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997,, 1 aus 1999, und 82 aus 1999, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Tauplitz wird mit Wirkung vom 1. Februar 2000 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In silbernem Schild ein von je drei auswärts gekehrten roten Alpenrosen begleiteter blauer Schrägrechtsbalken, darin ein dreistufiger silberner Balken, dieser bewinkelt von sechs silbernen Schneekristallen."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Tauplitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic