22.06.1999
Landesgesetzblatt Nr. 57 aus 1999, Stück 13
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sonnhofen (politischer Bezirk Hartberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sonnhofen (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997, und 1 aus 1999,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Sonnhofen wird mit Wirkung vom 25. Juni 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein Schild von Blau und Rot im Schildfuß durch eine goldene Strahlensonne geteilt, diese von drei goldenen Nußblättern überhöht."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Sonnhofen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic