22.06.1999
Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 1999, Stück 13
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Mai 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kohlschwarz (politischer Bezirk Voitsberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Mai 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kohlschwarz (politischer Bezirk Voitsberg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997, und 1 aus 1999,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Gemeinde Kohlschwarz wird mit Wirkung vom 1. Juni 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Über einem schwarzen Schildfuß im Tannenwipfelschnitt in Silber eine blaue Lilie gotischer Form, beseitet von zwei einwärts gekehrten Wacholderdrosseln in natürlichen Farben."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Kohlschwarz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic