19.05.1999
Landesgesetzblatt Nr. 45 aus 1999, Stück 11
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Mai 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Triebendorf (politischer Bezirk Murau)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Mai 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Triebendorf (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997, und 1 aus 1999,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Triebendorf wird mit Wirkung vom 1. Juni 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem durch zwei goldene Wellenleisten von Blau und Rot und Rot und Blau geteilten Schild ein goldener Balken, darin ein blaues Seeungeheuer mit einem Adlerkopf mit Ohren, mit Flügel, Löwenklauen und doppeltem Delphinschwanz."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Triebendorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic