Datum der Kundmachung

19.05.1999

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 1999, Stück 11

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Mai 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gößnitz (politischer Bezirk Voitsberg)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Mai 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gößnitz (politischer Bezirk Voitsberg)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997, und 1 aus 1999,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Gemeinde Gößnitz wird mit Wirkung vom 1. Juni 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Gold wachsend vier mit roten Rosen und roten Bändern geschmückte, paarweise auswärts gekehrte blaue Hellebarden."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Gößnitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic