10.05.1999
Landesgesetzblatt Nr. 38 aus 1999, Stück 10
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Perchau am Sattel (politischer Bezirk Murau)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Perchau am Sattel (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997, und 1 aus 1999,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Perchau am Sattel wird mit Wirkung vom 1. Juni 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein Schild von Rot und Silber durch einen silbern-roten Pfahl gespalten, diesem aufgelegt ein blau-silberner Pfahl, aus dem bogenförmig befruchtete Birkenzweige wachsen, vorwärts in Blau und Silber, rückwärts in Silber und Blau."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Perchau am Sattel ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic