23.03.1999
Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 1999, Stück 6
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Edelstauden (politischer Bezirk Feldbach)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Edelstauden (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997, und 1 aus 1999,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Edelstauden wird mit Wirkung vom 1. April 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Blau und Rot schrägrechts durch eine silberne Haselstaude von einer beidseits mit fünf Nüssen besetzten Rute geteilt."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Edelstauden ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic