16.10.1998
Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 1998, Stück 22
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Oktober 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mitterdorf an der Raab (politischer Bezirk Weiz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Oktober 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mitterdorf an der Raab (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997, und 72 aus 1997,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Mitterdorf an der Raab wird mit Wirkung vom 1. November 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Grün ein silberner Balken von Kleeblattschnitten, darin ein bekleideter rechter roter Arm, der Ärmel mit sieben roten Knöpfen besetzt und am Rand silbern geziert."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Mitterdorf an der Raab ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic