30.07.1998
Landesgesetzblatt Nr. 64 aus 1998, Stück 18
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberdorf am Hochegg (politischer Bezirk Feldbach)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberdorf am Hochegg (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997, und 72 aus 1997,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Oberdorf am Hochegg wird mit Wirkung vom 1. August 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In silbernem Schild ein mit einem silbernen Faden innen bordiertes schwarzes Kreuz, bewinkelt von grünen Rosenzweigen mit je einer roten Rose mit silbernen Staubgefäßen."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Oberdorf am Hochegg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic