15.05.1998
Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 1998, Stück 13
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997, und 72 aus 1997,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Stenzengreith wird mit Wirkung vom 1. Juni 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In goldenem Schild pfahlweise zwei gestürzte auswärts gekehrte blaue Reithauen, von einer roten Akelei mit zwei Blättern und zwei Blüten unterlegt."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Stenzengreith ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic