04.05.1998
Landesgesetzblatt Nr. 36 aus 1998, Stück 12
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. April 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sulztal an der Weinstraße (politischer Bezirk Leibnitz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. April 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sulztal an der Weinstraße (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995, und 41 aus 1997, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Sulztal an der Weinstraße wird mit Wirkung vom 1. Mai 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein silberner Wellenpfahl im roten Schild, aus dessen Seitenrändern je ein silberner Weinstock mit je drei Blättern und zwei Trauben hereinbricht."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Sulztal an der Weinstraße ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic