04.05.1998
Landesgesetzblatt Nr. 34 aus 1998, Stück 12
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. April 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberkurzheim (politischer Bezirk Judenburg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. April 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberkurzheim (politischer Bezirk Judenburg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995, und 41 aus 1997, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde Oberkurzheim wird mit Wirkung vom 1. Juni 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem von Schwarz und Gold gespaltenen Schild eine farbverwechselte gestürzte Spitze, darin farbverwechselt ein Pflugeisen."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Oberkurzheim ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic