30.06.1997
Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 1997, Stück 12
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Riegersberg (politischer Bezirk Hartberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Riegersberg (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994, und 75 aus 1995,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Riegersberg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1997 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Rot und Schwarz durch einen links gestuften goldenen Wellenbalken geteilt, oben golden vorwärts schräg die Krümme eines Abtstabes, drei (1 : 2) anstoßende Kugeln umschließend, unten schräg auswärts gebogen ein goldener Fruchtzweig mit drei (1 : 2) anstoßenden eingeschriebenen Äpfeln."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Riegersberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic