Datum der Kundmachung

28.05.1997

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 32 aus 1997, Stück 10

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mürzsteg (politischer Bezirk Mürzzuschlag)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mürzsteg (politischer Bezirk Mürzzuschlag)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994, und 75 aus 1995, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Mürzzuschlag gelegenen Gemeinde Mürzsteg wird mit Wirkung vom 1. Juni 1997 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In einem mit fünf silbernen Schneerosen bestreuten grünen Feld unter einem silbernen Hirschhaupt ein silberner Steg, der auf an die Ränder des Schildfußes stoßenden, schwarz gefugten, silbernen Stützmauern aufruht, zwischen denen in Blau sich silbern ein Flößerhaken und eine Berghaue schräg kreuzen."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Mürzsteg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic