31.07.1996
Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 1996, Stück 20
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Frutten-Gießelsdorf (politischer Bezirk Feldbach)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Frutten-Gießelsdorf (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994, und 75 aus 1995,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Frutten-Gießelsdorf wird mit Wirkung vom 1. September 1996 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Rot golden über ein in Furchenstich durch drei Dreiecke unter Randrillen gezierten kupferzeitlichen Tasse ein neunblättriger, vier Trauben tragender Weinstock in Gestalt eines Lebensbaumes."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Frutten-Gießelsdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic