18.10.1995
Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 1995, Stück 20
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. September 1995 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Zwaring-Pöls (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. September 1995 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Zwaring-Pöls (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986, und 21 aus 1994,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Zwaring-Pöls wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Silber eine vorne oben rechtwinkelig ausgenommene schräglinke blaue Spitze, diese vorne von drei übereinander stehenden grünen Ballen, unten von vier schräg gereihten grünen Ballen begleitet."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Zwaring-Pöls ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer