Datum der Kundmachung

05.07.1995

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 50 aus 1995, Stück 11

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Juni 1995 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Kathrein am Offenegg (politischer Bezirk Weiz)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Juni 1995 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Kathrein am Offenegg (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986, und 21 aus 1994,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Sankt Kathrein am Offenegg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1995 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Rot silbern zwischen einem mit Nabe und Felgen aus den seitlichen Schildrändern wachsenden, mittig gespaltenen Richtrad ein gestürztes Schwert, dieses beseitet von einem gestürzten altartigen Gezähe mit auswärts gekehrten Eisen.

Paragraph 2

Die der Gemeinde Sankt Kathrein am Offenegg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer