Datum der Kundmachung

26.07.1994

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 1994, Stück 12

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oppenberg (politischer Bezirk Liezen)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oppenberg (politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986, und 21 aus 1994,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Oppenberg wird mit Wirkung vom 1. August 1994 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Blau ein zwölfstrahliger facettierter goldener Stern mit drei verlängerten Strahlen, umgeben von drei (1:2) auswärts gewandten goldenen Laubkronen."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Oppenberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer