Datum der Kundmachung

26.07.1994

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 1994, Stück 12

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Andrä-Höch (politischer Bezirk Leibnitz)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Andrä-Höch (politischer Bezirk Leibnitz)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986, und 21 aus 1994,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Sankt Andrä-Höch wird mit Wirkung vom 1. August 1994 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Grün ein mit rotem Faden innen bordiertes silbernes Andreaskreuz, aus den Schildrändern in die Felder silbern je eine belaubte Weintraube wachsend."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Sankt Andrä-Höch ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer