30.06.1994
Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 1994, Stück 10
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juni 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Oswald-Möderbrugg (politischer Bezirk Judenburg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juni 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Oswald-Möderbrugg (politischer Bezirk Judenburg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986, und 21 aus 1994,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde Sankt Oswald-Möderbrugg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1994 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Über einer in Blau wachsenden dreijochigen spitzbogigen goldenen Brücke mit zwei Pfeilern in Rot ein schreitender herschauender goldener Löwe mit einem goldenen Salbgefäß in den Vorderpranken."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Sankt Oswald-Möderbrugg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer