26.05.1994
Landesgesetzblatt Nr. 31 aus 1994, Stück 7
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. April 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Bad Aussee (politischer Bezirk Liezen)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. April 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Bad Aussee (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982, und 87 aus 1986,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Stadtgemeinde Bad Aussee wird mit Wirkung vom 1. Juni 1994 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In geteiltem Schild oben in Rot nebeneinander zwei an den Rändern gekerbte goldene Salzkufen, unten in goldgeflutetem Blau ein links schwimmender goldener Saibling."
Paragraph 2
Die der Stadtgemeinde Bad Aussee ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer