15.02.1994
Landesgesetzblatt Nr. 10 aus 1994, Stück 3
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Dezember 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kornberg bei Riegersburg (politischer Bezirk Feldbach)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Dezember 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kornberg bei Riegersburg (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982, und 87 aus 1986,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Kornberg bei Riegersburg wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1994 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Gold eine bis an den oberen Schildrand wachsende gezinnte blaue Spitze, belegt mit einem goldenen Strohkranz, besteckt mit drei goldenen Ähren, eine aufrecht, die beiden anderen seitlich abwärts wachsend."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Kornberg bei Riegersburg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer