Datum der Kundmachung

26.07.1993

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 72 aus 1993, Stück 14

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Unterauersbach (politischer Bezirk Feldbach)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Unterauersbach (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Unterauersbach wird mit Wirkung vom 1. August 1993 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In blauem Schild wachsend ein rautenförmiger goldener Firstreiter mit Knauf, drei durchbrochenen Rosen in der Mitte und aufgesteckter Lilie."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Unterauersbach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer