12.07.1993
Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 1993, Stück 13
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Haslau bei Birkfeld (politischer Bezirk Weiz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Haslau bei Birkfeld (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Haslau bei Birkfeld wird mit Wirkung vom 1. Juli 1993 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In silbernem Schild ein links unten beginnender bogenförmiger grüner Haselzweig mit roten Nüssen, auf dem ein silbern gezeichneter schwarzer Haselhahn sitzt."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Haslau bei Birkfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer