24.05.1993
Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 1993, Stück 10
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kleinlobming (politischer Bezirk Knittelfeld)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kleinlobming (politischer Bezirk Knittelfeld)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Gemeinde Kleinlobming wird mit Wirkung vom 1. Juni 1993 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild mit goldenen Flanken in Distelblattschnitt golden wachsend eine Lanze, eine Laubkrone durchstoßend."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Kleinlobming ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer