15.12.1992
Landesgesetzblatt Nr. 62 aus 1992, Stück 14
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. November 1992 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Hirschegg(politischer Bezirk Voitsberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. November 1992 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Hirschegg(politischer Bezirk Voitsberg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, LGB1. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGB1. Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LGB1. Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
§1
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Gemeinde Hirschegg wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1993 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Blau auf rotem Schildfuß ein herschauender ruhender goldener Hirsch".
§2
Die der Gemeinde Hirschegg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer