Datum der Kundmachung

15.12.1992

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 62 aus 1992, Stück 14

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. November 1992 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Hirschegg(politischer Bezirk Voitsberg)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. November 1992 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Hirschegg(politischer Bezirk Voitsberg)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung

1967, LGB1. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGB1. Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LGB1. Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:

§1

Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Gemeinde Hirschegg wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1993 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Blau auf rotem Schildfuß ein herschauender ruhender goldener Hirsch".

§2

Die der Gemeinde Hirschegg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer