Datum der Kundmachung

28.09.1992

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 44 aus 1992, Stück 9

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 1992 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Attendorf(politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 14. September 1992 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Attendorf(politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung

1967, LGB1. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGB1. Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LGB1. Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:

§1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen

Gemeinde Attendorf wird mit Wirkung vom 1. Juli 1992 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit

folgender Beschreibung verliehen:

„In rotem Schild ein Balken von vier rautenförmigen, goldgesäumten und goldfacettierten blauen

Steinen, oben von drei goldenen Fruchtständen des Flachses mit je drei Kapseln, unten von drei

gestürztengoldenen Weinblättern begleitet."

§2

Die der Gemeinde Attendorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer