19.06.1992
Landesgesetzblatt Nr. 29 aus 1992, Stück 5
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 25. Mai 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf
(politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGB1. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGB1. Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14/19?6 und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf wird mit Wirkung vom 1. Juli 1992 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im Zinnenschnitt von Kürsch und Rot geteilt mit einer silbernen von unten nach vorne gebogenen Dornenranke mit einer silbernen Rose im roten Feld."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer