29.04.1992
Landesgesetzblatt Nr. 19 aus 1992, Stück 4
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. März 1992 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Pistorf (politischer Bezirk Leibnitz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 23. März 1992 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Pistorf (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen
Gemeinde Pistorf wird mit Wirkung vom 1. Mai 1992
das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit
folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild mit silbernem Schildhaupt in Weinlaubschnitt eine rot gezierte silberne Bischofsmütze."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Pistorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer