Datum der Kundmachung

30.01.1992

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 3 aus 1992, Stück 1

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 9. Dezember 1991 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Schäffern

(politischer Bezirk Hartberg)

Text

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung

1967, LGB1. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGB1. Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LGB1. Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Schäffern wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1992 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

„Von Blau, Grün und Rot durch silberne Gegenzinnenleisten geteilt, im grünen Feld silbern ein

schreitender Bär mit ausgeschlagener Zunge •und schwarzem Halsband mit abfliegender silberner Kette."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Schäffern ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer