30.01.1992
Landesgesetzblatt Nr. 3 aus 1992, Stück 1
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 9. Dezember 1991 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Schäffern
(politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung
1967, LGB1. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGB1. Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LGB1. Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Schäffern wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1992 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Blau, Grün und Rot durch silberne Gegenzinnenleisten geteilt, im grünen Feld silbern ein
schreitender Bär mit ausgeschlagener Zunge •und schwarzem Halsband mit abfliegender silberner Kette."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Schäffern ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer