16.07.1991
Landesgesetzblatt Nr. 54 aus 1991, Stück 14
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Juli 1991 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Maierdorf (politischer Bezirk Feldbach).
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Juli 1991 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Maierdorf (politischer Bezirk Feldbach).
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Maierdorf wird mit Wirkung vom 1. August 1991 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Grün wachsend ein silberner Ziegenbock mit ausgeschlagener Zunge, eine silberne Hirserispe mit den Läufen haltend.“
Paragraph 2
Die der Gemeinde Maierdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer