05.10.1990
Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 1990, Stück 25
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wernersdorf (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wernersdorf (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/ 1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/ 1973, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Wernersdorf wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Rot und Grün durch einen silbernen Wellenbalken geteilt; oben pfahlweise vier silberne Gattersägeblätter, unten silbern eine belaubte Weintraube.“
Paragraph 2
Die der Gemeinde Wernersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer