Datum der Kundmachung

05.10.1990

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 70 aus 1990, Stück 25

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kapfenstein (politischer Bezirk Feldbach)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kapfenstein (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Kapfenstein wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Schwarz ein goldener Sparren, jeder Schenkel dreifach grün gesparrt.“

Paragraph 2

Die der Gemeinde Kapfenstein ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer