Datum der Kundmachung

31.07.1990

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 60 aus 1990, Stück 21

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ungerdorf (politischer Bezirk Weiz)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ungerdorf (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Ungerdorf wird mit Wirkung vom 1. September 1990 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Von Rot und Silber gevierter Schild, darin farbverwechselt ein gespannter altungarischer Reflexbogen mit schrägrechts eingelegtem Pfeil.“

Paragraph 2

Die der Gemeinde Ungerdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer