27.09.1989
Landesgesetzblatt Nr. 73 aus 1989, Stück 21
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kainbach (politischer Bezirk Graz-Umgebung).
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kainbach (politischer Bezirk Graz-Umgebung).
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und .der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Kainbach wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Grün silbern auswärtsgekehrt und widersehend ein Löwe mit ausgeschlagener Zunge und ein gehörnter, aus dem Rachen Flammen stoßender Panther, der Löwe mit einem Granatapfel, der Panther mit einem Deutschordenskreuz in den Vorderpranken; die Schwänze der Tiere zweifach verschlungen.“
Paragraph 2
Die der Gemeinde Kainbach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer