Datum der Kundmachung

12.06.1989

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 45 aus 1989, Stück 12

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Mai 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Salla (politischer Bezirk Voitsberg).

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Mai 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Salla (politischer Bezirk Voitsberg).

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Gemeinde Salla wird mit Wirkung vom 1. Juli 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Schwarz über einem rechteckigen, behauenen, mit drei schwarzen Nägeln strahlenförmig belegten silbernen Stein im Schildfuß eine silberne Pfeilerreihe mit fünf vollen Bögen, seitlich und oben an die Schildränder stoßend.“

Paragraph 2

Die der Gemeinde Salla ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer