Datum der Kundmachung

28.04.1989

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 33 aus 1989, Stück 8

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. April 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Radkersburg Umgebung (politischer Bezirk Radkersburg).

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. April 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Radkersburg Umgebung (politischer Bezirk Radkersburg).

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen Gemeinde Radkersburg Umgebung wird mit Wirkung vom 1. Mai 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Grün ein silberner Balken mit einem schreitenden, gehörnten schwarzen Panther mit offenem Rachen, oben balkenweise von fünf, unten von vier gestürzten silbernen Blättern des gefleckten Aaronstabes begleitet.“

Paragraph 2

Die der Gemeinde Radkersburg Umgebung ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer