29.03.1989
Landesgesetzblatt Nr. 22 aus 1989, Stück 7
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Februar 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Laßnitz bei Murau (politischer Bezirk Murau).
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Februar 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Laßnitz bei Murau (politischer Bezirk Murau).
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Laßnitz bei Murau wird mit Wirkung vom 1. März 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein schwarzer Schild zur Gänze mit einem über Eck gestellten quadratischen goldenen Maßwerkgitter derart überzogen, daß sechs (2:1:2:1) ganze aufrecht eingeschriebene Kreuzblüten erscheinen.“
Paragraph 2
Die der Gemeinde Laßnitz bei Murau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer