27.01.1989
Landesgesetzblatt Nr. 7 aus 1989, Stück 2
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grabersdorf (politischer Bezirk Feldbach).
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grabersdorf (politischer Bezirk Feldbach).
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Grabersdorf wird mit Wirkung vom 1. Februar 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Rot unter einem goldenen Stern und über einem goldenen Andreaskreuz eine goldene gotische Wiege in Seiten- und linker Vorderansicht.“
Paragraph 2
Die der Gemeinde Grabersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer