21.12.1988
Landesgesetzblatt Nr. 103 aus 1988, Stück 22
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 1988 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kleinschlag (politischer Bezirk Hartberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 1988 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kleinschlag (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. NT. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt NT. 127 aus 1912, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Kleinschlag wird mit Wirkung vom
1. November 1988 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"Von Schwarz und Silber halb gespalten und von Rot geteilt; auf den Schnitten im Dreipaß Eichenblätter, im oberen linken Feld rot, in deri anderen Feldern silbern."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Kleinschlag ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer