03.11.1988
Landesgesetzblatt Nr. 88 aus 1988, Stück 19
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Oktober 1988 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Garanas (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Oktober 1988 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Garanas (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt NI. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt NI. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Garanas wird mit Wirkung vom 1. Dezember 1988 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Besehreibung verliehen:
"In Rot ein silberner Balken von rautenförmig geflochtenen Dornen; oben von ' einem silbernen Rosenstock mit drei gefüllten Rosen, unten von einem. gestürzten silbernen Birkenzweig begleitet. "
Paragraph 2
Die der Gemeinde Garanas ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer