Datum der Kundmachung

14.07.1988

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 38 aus 1988, Stück 10

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die Verlelhung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Lorenzen bei Scheifling

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die Verlelhung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Lorenzen bei Scheifling

(politischer B~zirk Murau) "

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Sankt Lorenzen bei Scheifling wird mit Wirkung vom 1. Juli 1988 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

"In Rot über einem goldenen Gegenzinnenbalken

ein die obere Schi~dhälfte füllender goldener Rost. "

Paragraph 2

Die der Gemeinde Sankt Lorenzen bei Scheifling ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer