14.10.1987
Landesgesetzblatt Nr. 74 aus 1987, Stück 16
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pichl-Preunegg (politischer Bezirk\ Liezen)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pichl-Preunegg (politischer Bezirk\ Liezen)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBL NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL NI. 127 aus 1972, und der Gesetze LGBL NI. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Pichl-Preunegg wird mit Wirkung vom
1. Oktober 1987 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen: "über einem silbernen Dreiberg eine durchlaufende rote, silbern gefugte Zinnenmauer, aus der in Silber ein gehörnter schwarzer Panther mit offenem Rachen wächst".
Paragraph 2
Die der Gemeinde Pichl-Preunegg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer