29.07.1987
Landesgesetzblatt Nr. 57 aus 1987, Stück 12
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Raaba (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Raaba (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967; LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Raaba wird mit Wirkung vom 1. Juli 1987 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Schwarz ein goldener Schrägrechtsbalken, belegt mit vier allseits anstoßenden schwarzen Wagenrädern; der Balken beidseits von einer goldenen Kleeblattleiste beseitet".
§2
Die der Gemeinde Raaba ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer