13.07.1987
Landesgesetzblatt Nr. 48 aus 1987, Stück 10
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Juni 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Greinbach (politischer Bezirk Hartberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Juni 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Greinbach (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt NT. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Greinbach wird mit Wirkung vom 1. Juli -1987 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot ein ruhender geflügelter silberner Seestier auf einem aus dem Schildfuß wachsenden dreizinnigen silbernen Turm".
Paragraph 2
Die der Gemeinde Greinbach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer