Fundstelle
LGBl. Nr. 15/1987 Stück 3Landesgesetzblatt Nr. 15 aus 1987, Stück 3
Kurztitel
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. März 1987, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. März 1987, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird
Auf Grund des Art. 103 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929, des § 3 Abs: 1 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend die Grundsätze für die Einrichtung der Ämter der Landesregierungen, BGBL Nr. 289/1925, der §§ 7 Abs.. 4 und 30 des Landes-Verfassungsgesetzes 1960, LGBL Nr. 1, zuletzt in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBL Nr. 86/1986, wird verordnet:Auf Grund des Artikel 103, Absatz 2, des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929, des Paragraph 3, Abs: 1 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend die Grundsätze für die Einrichtung der Ämter der Landesregierungen, BGBL Nr. 289 aus 1925,, der Paragraphen 7, Absatz 4 und 30 des Landes-Verfassungsgesetzes 1960, LGBL Nr. 1, zuletzt in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBL Nr. 86 aus 1986,, wird verordnet:
Artikel IArtikel römisch eins
Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBL Nr. 53/1975, zuletzt in der Fassung LGBL Nr. 1/1987, wird geändert wie folgt:Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBL Nr. 53 aus 1975,, zuletzt in der Fassung LGBL Nr. 1 aus 1987,, wird geändert wie folgt:
Der § 4 Abs. 1 Z. 11 hat zu lauten:Der Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 11, hat zu lauten:
Die Vergebung von Lieferungen und Arbeiten an eine Firma, wenn die Gesamtauftragssumme im Einzelfall oder bei vertraglich vereinbarten regelmäßig wiederkehrenden Leistungen die Jahresauftragssumme S 250.000, - übersteigt."
Der § 4 Abs. 1 Z. 22 hat zu lauten:Der Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 22, hat zu lauten:
Erlassung von Entwicklungsprogrammen gemäß ,§ 8 sowie Bausperren für bestimmte Teile des Landesgebietes ,gemäß § 13 a des Steiermärkischen Räumordnungsgesetzes 1974 (§ 8 Abs. 5 lit. b)."Erlassung von Entwicklungsprogrammen gemäß ,Paragraph 8, sowie Bausperren für bestimmte Teile des Landesgebietes ,gemäß Paragraph 13, a des Steiermärkischen Räumordnungsgesetzes 1974 (Paragraph 8, Absatz 5, Litera b,)."
Die Anlage zu § 2 hat zu lauten:Die Anlage zu Paragraph 2, hat zu lauten:
"Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung
A. Landeshauptmann
Dr. Josef Krainer
Innerer Dienst: Organisation der Behörden und Dienststellen des Landes, Amtsinspektion, Vereinfachung der Verwaltung, koordinierende Maßnahmen
Automation einschließlich Sachaufwand (Grundsätzliches, EDV - Koordinierungsstelle)
Verfassungsdienst: Bundesverfassung, Landesverfassung, verfassungsrechtliche Begutachtung von Gesetzes-und Verordnungsentwürfen der Bundeszentralstellen, des Landeshauptmannes ' und der Landesregierung, Bundes-und Landesfeiertage, Bundes-und Landessymbole, Verkehr mit der Verbindungsstelle; generelle Angelegenheiten des allgemeinen Begutachtungsverfahrens sowie Petitions-, Auskunfts-und Beschwerderechts, Bericht an den Petitionsausschuß
Auszeichnungsangelegenheiten und protokollarische Angelegenheiten
Zwischenstaatliche Angelegenheiten: Staatsverträge, Grenzverkehr und sonstige Grenzangelegenheiten, Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, Minderheitenfragen; Bundesländerhaus in Wien, Steirische Delegation.
Angelegenheiten des Außenhandels
Umfassende Landesverteidigung, Koordinierung;
Landeskoordinationsausschuß für Umfassende Landesverteidigung; Militärische Landesverteidigung und Wehrgesetz, soweit der Landeshauptmann zuständig ist
Landesfonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Förderung von wissenschaftlicher und industrieller Forschung -Kooperative Forschung; Forschungsgesellschaft Joanneum Ges. m. b. H., Angelegenheiten der Generalversammlung betreffend Personalangelegenheiten, Vertretung in der Generalversammlung, Angelegenheiten des Gesellschafterausschusses, sofern ein Beschluß in diesem nicht zustande kommt
Josef -Krainer-Hilfsfonds
Ausbildungswesen der Landesbediensteten
Landespressedienst; Amtssachaufwand für Statistik und Dokumentarfilme, Information durch die Presse, Inserate; Redaktion des Landesgesetzblattes und der Grazer Zeitung, Zentralbücherei
Volkszählung und Statistik
Landeszentralgarage einschließlich Dienstkraftwagenbetrieb für die Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung .
Staatsbürgerschaft, Personenstandsangelegenheiten einschließlich des Matrikenwesens und der Namensänderung, Kultusangelegenheiten
Sparkassenangelegenheiten, Geld-und Kreditwesen
Verwaltungsverfahrensgesetze; mietenrechtliche Kommissionsgebühren
Assoziationen, insbesondere Erwerbs-und Wirtschaftsgenossenschaften
Veranstaltungswesen, Lotterie und Glücksspiele, Totalisateur-und Buchmacherwesen
Polizeiwesen und Schubwesen (sofern nicht die Sicherheitsdirektion zuständig). Polizeistrafsachen; Geschworenen-und Schöffenlisten
Straßenverwaltungsrecht, hinsichtlich der Umweltschutzbelange jedoch im Koreferat mit Landesrat Dipl.-Ing. Hermann Schaller
Schiffahrtsrecht im Koreferat mit Landesrat Dipl. Ing. Hermann Schaller
Bundespräsidenten-, Nationalrats-, Landtags-und , Gemeinderatswahlen sowie sonstige Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren, Volksbegehren mit nachfolgender Volksabstimmung, Volksbefragungen, Initiativen
Für Gemeindeverbände mit überwiegend landwirtschaftlicher Struktur und alle Gemeinden mit Ausnahme jener Gemeinden mit sozialistischen Bürgermeistern: Verfassungs-und alle ' Verwaltungs-sowie Finanzangelegenheiten einschließlich Aufsicht, Volksrechte in der Gemeinde, steirischer Umweltlandesfonds; generelle Angelegenheiten jedoch im Koreferat mit Landeshauptmannstellvertreter Hans Gross
Antragstellung in Personalangelegenheiten der Lehrer mit Ausnahme der Berufsschullehrer
Agrartechnische Angelegenheiten sowie Bauhöfe und Baumaschinen für agrartechnische Maßnahmen
Verkehrserschließung des ländlichen Raumes, Seilwege, Elektrifizierung in der Landwirtschaft, technische Angelegenheiten und Förderung
Förderung von Maßnahmen der Bodenreform
Überprüfung sämtlicher Landesdienststellen, der Gebarung des Landes sowie der Anstalten, Stiftungen, Fonds, wirtschaftlicher Unternehmen und Beteiligungen des Landes sowie von Unternehmen, die aus Landesmitteln Beiträge erhalten und solcher, für die Ausfallshaftungen vom Land getragen werden
Bauhöfe und Baumaschinen für den Bereich des Straßenbaues
Zulassung neuer Baustoffe und Bauweisen, Bauwirtschaft
Technische Angelegenheiten: Elektrizitätswirtschaft Ferngasleitungen Kraftfahrwesen Seilbahn-und Seilliftanlagen Wärmewirtschaft
Technischer Amtssachverständigendienst in Angelegenheiten des Maschinenbaues und der Elektrotechnik
Elektrische Einrichtungen in bundes-und landeseigenen Amtsgebäuden
Bauangelegenheiten der Gebäude und Liegenschaften des Bundes (BGV I)Bauangelegenheiten der Gebäude und Liegenschaften des Bundes (BGV römisch eins)
Bauangelegenheiten der Gebäude und Liegenschaften des Landes
Technisch-geologische~ Dienst
Verkehr mit der Volksanwaltschaft
Zivile Landesverteidigung
Wirtschaftliche Landesverteidigung
Feuerwehrwesen (Brandschutz, Feuerpolizei)
Allgemeine Katastrophenschutzangelegenheiten'; Lawinenwarndienst
Feuerwehr-und Zivilschutzschule Steiermark
Ausbau und Instandhaltung der Katastrophenfunkanlagen des Landes, Koordinierung mit bestehenden Funkanlagen, Landeswarnzentrale
Bergrettungs-und Rettungsflugwesen sowie Wasserrettung (soweit nicht die Zuständigkeit von Bundeszentralstellen besteht)
Förderung des Roten Kreuzes
Zivildienstgesetz, Zivildienstangelegenheiten
Beiträge für. Planungen und Forschungen, Gutachten, Aufschließung von Rohstoffen für die Industrie
Wissenschaftspflege: Sonstiges (finanzielle Angelegenheiten, ausgenommen die unter C. Punkt 2 genannten Angelegenheiten)
Akademie für Musik und darstellende Kunst in Graz: Administrative und finanzielle Angelegenheiten aus dem Akademievertrag mit dem Bund
Förderung der Blasmusikkapellen
Führung und Einsatz der Hausarbeiter und Reinigungskräfte
Vergabe von Wohnungen, Geschäfts-und Betriebsräumen des Landes und Bundes
B. Erster Landeshauptmannstellvertreter
Hans Grass
Für die Gemeindeverbände mit überwiegend industrieller Struktur und Gemeinden mit sozialistischen Bürgermeistern: Verfassungs-und alle Verwaltungs- sowie Finanzangelegenheiten einschließlich Aufsicht, Volksrechte in der Gemeinde, steirischer Umweltlandesfonds, genereile Angelegenheiten jedoch im Koreferat mit Landeshauptmann Dr. Josef Krainer.
C. Landeshauptmannstellvertreter
Prof. Kurt Jungwirth
Geistige Landesverteidigung
Wissenschaftspflege: Museen, Landesgedächtnisstätten, Heimatwerk des Steirischen Volkskundemuseums, Landesbibliothek, Landesarchiv
Kunstpflege, Kulturpflege
Altstadterhaltungsgesetz; Angelegenheiten des Altstadterhaltungsfonds jedoch im Koreferat mit Landesrat Dipl.-Ing. Franz Hasiba
Volksbildung (Erwachsenenbildung). Volksbildungsheim Retzhof, Landes-und Bezirksbildstellen
Angelegenheiten des Naturschutzes, Bergwacht, Dokumentations-unp' Informationszentrum für Natur-und Umweltschutz im Koreferat mit Landesrat Dipl.-Ing. Hermann Schaller
Landesjugendreferat, Landesschülerheime
Kindergartenwesen und Hortwesen
Schulangelegenheiten, Allgemeines, Rechtssachen; Schulpflichtangelegenheiten, Strafsachen
Dienst-und besoldungsrechtliche Angelegenheiten der Pflichtschullehrer mit Ausnahme der Berufsschullehrer, Dienstpostenplan
Öffentliche Volks-, Haupt-und Sonderschulen: Errichtung, Erhaltung, Auflassung und Stilllegung sowie Festsetzung der Volksschulsprengel bzw. Pflicht-und Berechtigungssprengel
Bundeshebammenlehranstalt
Vorbeugende Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit, Förderung von Gesundheitseinrichtungen und -veranstaltungen
15, Angelegenheiten der Familienberatungsstellen
Öffentliche Gesundheitsverwaltung, Schulung und Fortbildung des Personals
Fachliche Angelegenheiten und sanitäre Aufsicht in den Angelegenheiten:
Infektionskrankheiten Leichen-und Bestattungswesen Lebensmittel-, Gift-und Suchtgiftverkehr Öffentliche Krankenanstalten .(ausgenommen sanitätsfachliche Angelegenheiten aus der Landesvollziehung in Landeskranken-, Heil-und Pflegeanstalten) Private Krankenanstalten Kurortewesen und natürliche Heilvorkommen Geisteskranke Sanitäre Körperschaften und Sanitätsdistrikte Sanitätspersonen Apotheken-und Heilmittelwesen Grundausbildung, Sonder(Weiter)ausbildung und Fortbildung für Sanitätspersonen
Sonder(Weiter)ausbildung, Fortbildung für Sanitätspersonen: finanzielle und verwaltungstechnische Angelegenheiten
Amtsärztliche Untersuchunge'n
22 Orts-, Wohnungs-und Gewerbehygiene (ausgenommen gewerbliche Betriebsanlagen)
23, Röntgenzug
D. Landesrat
Josef Gruber
Sozialhilfe, Hilfe für Österreicher im Ausland
Landesaltenpflegeheime, Landesjugendheime, Lehr-und Ausbildungsanstalten für Behinderte, Heilpädagogische Station
Blindenbeihilfe, Behindertenhilfe, Tuberkulosehilfe
Hilfe für Kriegsopfer und Geschädigte nach dem Opferfürsorgegesetz
Familienunterhalt nach dem Heeresgebührengesetz
Wohnraumbeschaffung für besonders kinderreiche Familien
E. Landesrat
Dipl-Ing. Franz Hasiba
Dienstrecht und Personalangelegenheiten der Beamten, Vertragsbediensteten, Kollektivvertragsbediensteten in der behördlichen und privatwirtschaftlichen Verwaltung des Landes und der Steiermärkischen Landesbahnen, weiteres der der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m. b. H. · zugewiesenen Landesbediensteten" soweit dies landesgesetzlich vorgesehen; Berichterstattung in Personalangelegenheiten des. § 27 KALG und Erteilung von Eigentümerweisungen in Personalangelegenheiten der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m. b. H.Dienstrecht und Personalangelegenheiten der Beamten, Vertragsbediensteten, Kollektivvertragsbediensteten in der behördlichen und privatwirtschaftlichen Verwaltung des Landes und der Steiermärkischen Landesbahnen, weiteres der der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m. b. H. · zugewiesenen Landesbediensteten" soweit dies landesgesetzlich vorgesehen; Berichterstattung in Personalangelegenheiten des. Paragraph 27, KALG und Erteilung von Eigentümerweisungen in Personalangelegenheiten der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m. b. H.
Bezüge, Pensionen, Reisekosten .und Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung
Personalangelegenheiten: ,Lehrlinge
Landeskrankenfürsorge, allgemeine Regelung und Einweisung von Landesbediensteten in Landeskranken-, Heil-und Pflegeanstalten
Arbeitsrecht einschließlich Verwendungsschutz von Kindern und Jugendlichen; Arbeiter-und Angestelltenschutz im Bereich des Gewerbes und der Industrie; Ladenschluß
Einstellung und Beschäftigung. Invalider
8, Sport, außerschulische Leibeserziehung, Schischulen, Bergführer, Förderung der Landessportakademie, Sportförderung
Wohnungsverbesserungsgesetz, Wohnhaussanierungsgesetz, Gesetz betreffend die Erhaltung und Verbesserung von Wohnhäusern sowie die Stadterneuerung
Landeswohnbauförderungsgesetz 1974 (Wohnbauförderungsfonds für das Land Steiermark)
Altstadterhaltungsfonds im Koreferat mit Landeshauptmannstellvertreter Prof. Kurt Jungwirth
F. Landesrat
Gerhard Heidinger
Angelegenheiten der Krankenanstalten; Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m. b. H. mit deren Krankenanstalten und angeschlossenen Betrieben sowie die Beteiligungsverwaltung; ausgenommen die Berichterstattung in Personalangelegenheiten des § 27 KALG und die Erteilung von Eigentümerweisungen in Personalangelegenheiten der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m. b. H.Angelegenheiten der Krankenanstalten; Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m. b. H. mit deren Krankenanstalten und angeschlossenen Betrieben sowie die Beteiligungsverwaltung; ausgenommen die Berichterstattung in Personalangelegenheiten des Paragraph 27, KALG und die Erteilung von Eigentümerweisungen in Personalangelegenheiten der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m. b. H.
Nicht landeseigene öffentliche und private Krankenanstalten:
Rechtssachen, sonstige Angelegenheiten mit Ausnahme der sanitären Aufsicht
Gesundheitswesen; Rechtssachen (Epidemiegesetz, Infektionskrankheiten, Lebensmittel-, Giftund Suchtgiftverkehr), Strahlenschutzangelegenheiten (ausgenommen gewerbliche Betriebsanlagen), Geisteskranke, Leichen-und Bestattungswesen, Sanitätspersonen, sanitäre Körperschaften, Sanitätsdistrikte, Apotheken-' und Hellmittelwesen 5. ,Kurortewesen und natürliche Heilvorkommen, Rechtssachen
Grundausbildung für Sanitätspersonen: finanzielle und verwaltungstechnische Angelegenheiten Grundausbildung, Sonder(Weiter)ausbildung Fortbildung für Sanitätspersonen: Rechtssachen
G. Landesrat
Dr. Helmut Heidinger
Steiermärkische Landesbahnen
Luftverkehr; Luftfahrtsrecht, Eisenbahnverkehrsrecht, beides im Koreferat mit Landesrat Dipl.-Ing. Hermann Schaller, Gelegenheitsverkehr, Güterbeförderung
Förderung wirtschaftlich entwicklungsbedürftiger Gebiete, Ansiedlung industrieller und gewerblicher Betriebe in Steiermark
Gewerbliche Darlehen, sonstige Gewerbeförderung
Wirtschaftsförderung, Rechtssachen
Bürgschaften und Haftungen in Vollziehung der Wirtschaftsförderungsgesetze des Landes
Gewerbewesen, hinsichtlich der Genehmigung gewerblicher Betriebsanlagen nach der Gewerbeordnung, dem Dampfkesselemissionsgesetz, dem Altölgesetz, dem Sonderabfallgesetz sowie der Genehmigung von Treibstofftankanlagen jedoch im Koreferat mit Landesrat Dipl.-Ing. Hermann Schaller; gewerbliche Prüfungen; gewerberechtliche Angelegenheiten
Beihilfen für Lehrlinge und Lernbeihilfen für Schüler von Berufsschulen und Fachschulen (ausgenommen landwirtschaftliche Berufsschulen und Fachschulen)
Maß-und Eichgesetz, Strafsachen
Straßenverkehrsrecht, hinsichtlich des Transportes gefährlicher Güter jedoch im Koreferat mit Landesrat Dipl. Ing. Hermann Schaller;
Kraftfahrrecht, hinsichtlich der Vorschriften über Abgas-und Lärmemissionen jedoch im Koreferat mit Landesrat Dipl.-Ing. Hermann Schaller;
Kraftfahrlinien
Personalangelegenheiten der im Beamtenverhältnis stehenden und der vertraglichen gewerblichen Berufsschullehrer
Berufsschulen: Rechtssachen, Personalangelegenheiten, Voranschlag, finanzielle Angelegenheiten, Planung, Einrichtung, Sprengelfestsetzung, Auflassung; allgemeine Förderungsbeiträge und Schulkostenbeiträge.
Förderung des Luftfahrtwesens
Fremdenverkehr einschließlich Förderung
H. Landesrat
Dr. Christoph Klauser
Forstprivatbesitz des Landes (Landesforste)
Haushaltsplan und Rechnungsabschluß
Haushaltsrecht und haushaltsmäßige Betreuung der gesamten Landesverwaltung; Amtssachaufwand, soweit nicht andere
·Regierungsmitglieder zuständig sind
Verwaltung des allgemeinen Kapitalvermögens des Landes und Beteiligungen mit Ausnahme der .Angelegenheiten der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m. b. H. und jener Angelegenheiten der Generalversammlung der Forschungsgesellschaft Joanneum Ges. m. b. H., für die Landeshauptmann Dr. Josef Krainer zuständig ist; Anleihen, Darlehen
Bürgschaften und Haftungen, ausgenommen in Vollziehung der Wirtschaftsförderungsgesetze des Landes
Landesumlage, Landesabgaben, Zweckbeiträge
Zivilrechtliche Gutachten und Maßnahmen im Bereiche des Landesvermögens, Einbringung von Landesforderungen
Angelegenheiten des Finanzausgleiches
Aufsicht über' die .Landes-Hypothekenbank für Steiermark .
Hausverwaltung der Dienstgebäude des Amtes der Landesregierung - ausgenommen Führung und Einsatz der Hausarbeiter und Reinigungskräfte - Neubau von Dienstgebäuden, Zuweisung von Diensträumen
Haushaltsangelegenheiten der Dienststellen des Amtes der Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaften und der Agrarbezirksbehörden
Führung des Liegenschaftsverzeichnisses der landeseigenen Liegenschaften
Fernsprecher, Fernschreiber, finanzielle Angelegenheiten
Erholungsheime für Landesbedienstete
Verwaltung und technische Betreuung der zum Finanzvermögen des Landes. gehörenden Liegenschaften und der für Wohnzwecke der Landesbediensteten gemieteten und gepachteten Liegenschaften und Liegenschaftsteile, ausgenommen Vergabe von Wohnungen, Geschäfts-und Betriebsräume des Landes und des Bundes; Abschluß von Miet-und Pachtverträgen und Erlassung der Zuweisungsbescheide für Dienst-und Naturalwohnungen, Berechnung und Vorschreibung der Mieten und Benützungsentgelte und überwachung der Einbringung
Handwerksbetrieb und Burggarten
Landesbuchhaltung (Landesverrechnung und Bundesverrechnung)
I. Landesratrömisch eins. Landesrat
Dipl.-Ing. Hermann Schauer
Landwirtschaft, Allgemeines und Rechtssachen
Landwirtschaftsförderung einschließlich Koordinierungsstelle für Regionalförderung und agrarische Sonderprogramme, Besitzfestigung und Bergbauernförderung sowie' Almwirtscl1aftsförderung, ausgenommen Förderung des Wegebaues und der Bodenreform
Beihilfen und Darlehen bei Schäden höherer Gewalt
Förderung der Errichtung von Telefonanschlüssen im ländlichen Raum
Landwirtschaftlicher Grundauffangfonds für das Land Steiermark
Gutsbetriebe des Landes, soweit sie nicht zu Anstalten gehören, deren Verwaltung in den Geschäftsbereich anderer Mitglieder der Landesregierung fällt; Gutsbetriebe der Landespflegeanstalten und -krankenhäuser, sofern sie nicht von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m. b. H. verwaltet werden
Landwirtschaftlich-chemische Versuchs-und Untersuchungsanstalt des Landes Steiermark in Graz; landwirtschaftliche Versuchsanlagen
Forstrechtsangelegenheiten
Angelegenheiten der agrarischen Marktordnungsgesetze; Lenkungsmaßnahmen, soweit vom Bundesministerium für Land-und Forstwirtschaft angeordnet; Ernährungswesen; Futtermittelwesen
Pflanzenbau und Pflanzenschutz; Obst-und Weinbau, Gartenbau
Arbeitsrecht in der Land-und Forstwirtschaft; Obereinigungskommission und Einigungskommissionen; Land-und Forstwirtschaftsinspektion
Allgemeine Angelegenheiten des Landesagrarsenates und der Agrarbezirksbehörden
Grundverkehrslandeskommission, Grundverkehrsbezirkskommissionen
Bodenreformangelegenheiten
Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen
Tierzucht, Tierschutz, Veterinärwesen, Landestierambulatorium
Disziplinarverfahren der Steirischen Landesjägerschaft, Berufungen
Landwirtschaftliche Berufs-, Fach-und Haushaltungsschulen
Lernbeihilfen für Schüler an landwirtschaftlichen Berufs-und Fachschulen
Forstliches Lehr-und Bildungswesen
Volksbildungsheim St. Martin
Forsttechnischer Dienst, Sachverständigendienst
Forstaufsicht und Forstschut?:
Forstliche Förderung (Waldbau, Forstwegebau und Forstschutz)
Forstgartenbetrieb des Landes Steiermark
Umweltschutz, Koordination
Naturschutz, Bergwacht, Dokumentations-und Informationszentrum für Natur-und Umweltschutz im· Koreferat mit Landeshauptmannstellvertreter Prof. Kurt Jungwirth
Landesplanung und Regionalplanung einschließlich der Raumforschung, örtliche Raumplanung (Rechtsangelegenheiten, fachtechnische Angelegenheiten und Förderung)
Baurecht; Eisenbahnbaurecht; Wohnhauswiederaufbau (Rechtssachen)
Straßenverwaltungsrecht hinsichtlich der Umweltschutz,belange im Koreferat mit Landeshauptmann Dr. Josef Krainer
Straßenverkehrsrecht hinsichtlich des Transportes gefährlicher Güter sowie Luftverkehrsrecht und Eisenbahnverkehrsrecht im Koreferat mit Landesrat Dr. Helmut Heidinger; Schiffahrtsrecht im Koreferat mit Landeshauptmann Dr. Josef Krainer
Wasserrecht; wasserwirtschaftliche Rahmenplanung (Rechtssachen und technische Angelegenheiten); Waschmittelgesetz; Sonderabfallgesetz, Altölgesetz, hinsichtlich der Genehmigung gewerblicher Betriebsanlagen nach beiden Gesetzen jedoch im Koreferat mit Landesrat Dr. Helmut Heidinger
Dampfkesselwesen (Rechtssachen), Genehmigung gewerblicher Betriebsanlagen jedoch im Koreferat mit Landesrat Dr. Helmut Heidinger; Fenlgasleitungen (Rechtssachen, ausgenommen jedoch gewerberechtliche Angelegenheiten); Rohrleitungen, Genehmigung von Betriebsanlagen nach der Gewerbeordnung sowie von Treibstoffanlagen im Koreferat mit Landesrat Dr. Helmut Heidinger
Elektrizitätswesen und Energiewirtschaft (Rechtssachen);
Fernwärmeförderung
Ziviltechnikerwesen, Rechtssachen und administrative Angelegenheiten
Die Interessen der Post berührende Rechtssachen
Allgemeine technische Angelegenheiten
Technischer Amtssachverständigendienst, ausgenommen Angelegenheiten des Maschinenbaues und der Elektrotechnik
Technische Angelegenheiten der Bau-und Ortsbildpflege in den Gemeinden
Technische Angelegenheiten der Reinigung von Gewässern; Gewässeraufsicht; Gewässerschutz; Wasserbuch
Technische Angelegenheiten der Luftreinhaltung (ausgenommen maschinen- und elektrotechnische Angelegenheiten)
Technische Angelegenheiten des Lärmschutzes (ausgenommen maschinen-und elektrotechnische Angelegenheiten)
Flußbau, hydrographische Angelegenheiten
Wildbach-und Lawinenverbau, Beiträge des Landes
Landwirtschaftlicher Wasserbau
Bauhöfe und Baumaschinen für den Bereich des Fluß-und landwirtschaftlichen Wasserbaues
Technische Angelegenheiten der Wasserversorgung, der Abwässer-und Abfallbeseitigung sowie Förderungsmaßnahmen
Technische Angelegenheiten d~s Zivilschutzes
Dienstprüfungen für die technischen Dienstzweige und verschiedene technische Berufsprüfungen
Wohnbauförderung nach den Wohnbauförderungsgesetzen 1954, 1968 und 1984 und dem Bundessonderwohnbaugesetz' 1983 sowie sonstige Angelegenheiten der Wohnbauförderung, soweit dafür nicht Landesrat Dipl.-Ing. Franz Hasiba zuständig ist.
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Stadterneuerungsgesetz, Bodenbeschaffungsgesetz"
Artikel IIArtikel römisch zwei
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung
folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer