30.06.1986
Landesgesetzblatt Nr. 46 aus 1986, Stück 11
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Marein bei Neumarkt (politischer Bezirk Murau)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Marein bei Neumarkt (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Gemeindeordnung 1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze LGBL Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976, und 14 aus 1982,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Sankt Marein bei Neumarkt wird mit Wirkung vom 1. Juni 1986 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Blau pfahlweise ein goldener Akanthus mit einer wachsenden goldenen Lilie,"
Paragraph 2
Die der Gemeinde Sankt Marein bei Neumarkt ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer